Das professionelle Netzwerk

Die Übersicht

Cooperative Praxis fängt die Besonderheit Ihres Konfliktes durch fachliche Experten ein, die konstruktiv zusammenwirken, um ein möglichst gewinnbringendes Ergebnis für Sie zu erzielen. Alle Energie ist auf eine Einigung ausgerichtet: Was sie wahrscheinlich macht. Sie haben Fürsprecher an Ihrer Seite: Anwälte und / oder Coaches. Gegebenenfalls unterstützen Sie Spezialisten: Im Kontext von Familienkonflikten beispielsweise Kinderspezialisten oder Finanz- und Steuerspezialisten.

Wer und In welcher Phase des Verfahrens mitwirkt. richtet sich nach ihren Bedürfnissen, wobei Sie natürlich auch auf die anfallenden Kosten achten werden (Kosten).

Das bewusste Zusammenwirken aller Experten speist sich aus einer doppelten Sicht: Die Fürsprecher sind in erster Linie IHRE Fürsprecher. Darüber hinaus reflektieren sie gewissermaßen als TEAM das Verfahren, um es in Ihrem Dienst möglichst effizient zu steuern. Dies ermöglichtin vertiefter Welse faire Verhandlungen als Basis für ein faires Ergebnis, mit friedenstiftender und damit auch heilsamer Wirkung.

Die Fürsprecher

Anwälte

als Fürsprecher unterstützen Sie bei der inhaltlichen Entscheidungsfindung und beraten Sie umfassend. Cooperative Praxis strebt einen informierten Konsens an. Ihr Anwalt klärt Sie also über die Rechtslage auf.

Oft passen die Vorgaben des Rechtes nicht für Ihre individuellen Anliegen. Im Verfahren der Cooperativen Praxis unterstützt Sie Ihr Anwalt dabei, eine Lösung zu finden, die Ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht. Er reflektiert mit Ihnen mögliche Optionen auf der Basis der jeweiligen Interessen und hilft Ihnen, die Vor- und Nachteile zu bewerten. Ihr Anwalt steht darüber hinaus in den gemeinsamen Verhandlungen an Ihrer Seite, gibt Ihnen Schutz. Gemeinsam können Ihre Anwälte wie überhaupt die Fürsprecher anregen, Experten hinzuzuziehen.

Leitende Prinzipien Cooperatlver Praxis sind Respekt, Offenheit und Fairness. Die Fürsprecher sind deshalb darin trainiert, die Diskusslonen produktiv zu gestalten. Vor allem auch den Anwälten ist gemeinsam daran gelegen, zu einer Einigung zu kommen, nicht den Streit zu vertiefen oder zu perpetuieren. Sie unterlassen deshalb Beschuldigungen und Herabsetzungen des jeweiligen Gegners und vermeiden auch die Drohung, zu Gericht zu gehen, sollte Ihre Auffassung nicht akzeptiert werden. Anwälte gerieren sich also nicht als "Dobermänner". Sie wenden vielmehr Fähigkeiten an, die auch zu ihrem Beruf gehören: die Situation zu analysieren, Probleme zu lösen, kreative Alternativen und Zukunftslösungen zu entwickeln, darauf zu achten, was fair ist.

Coaches

als Fürsprecher gehen in vertieftem Maße auf Ihre persönlichen Belange ein: Auf Ihre Gefühle, Bedenken und Wünsche. In Konflikten verstellen Emotionen häufig den Weg für sachliche Lösungen, in gerichtlichen Verfahren haben Emotionen grundsätzlich überhaupt keinen Raum. Ihr Coach kann Sie darin unterstützen, Ihre Ängste abzubauen, Ihrem Ärger, Ihrer Empörung und Ihrer Kränkung Ausdruck zu verleihen, Ihre Verletzlichkeit und vielleicht auch Ihren Schmerz aufzufangen, Ihre Sichtweise zu verdeutlichen, Ihre Interessen und Bedürfnisse und Ihre Zukunftsvisionen emotional fassbarer zu machen. Manchmal empfiehlt es sich, nur einen Coach zu beauftragen. Dann ist dieser kein Fürsprecher, sondern bringt seine Zuwendung beiden Konfliktpartnern in gleicher Weise entgegen.

Anwälte und Coaches

als Fürsprecher werden darauf achten, dass Sie ein möglichst umfassendes Bild von der Situation für Ihre Entscheidungsfindung erhalten. Dazu gehört es immer wieder, die Gesamtsituation aus der Vogelperspektive zu betrachten und Ver­ständnis für die Sichtweise des Konfliktpartners zu gewinnen.
Die Fürsprecher sind gemeinsam dafür zuständig, das Verfahren - durch gemeinsame Reflexion - zu steuern und so den Weg zur Lösung möglichst effizient zu gestalten.

Wer als Fürsprecher in welchem Konfliktfeld infrage kommt

hängt vom Konfliktfeld ab.

Bei TRENNUNG UND SCHEIDUNG

brauchen Sie in erster Linie einen ANWALT, desgleichen bei Fragestellungen im Vererben. Gerade auf diesen Feldern ist es aber auch empfehlenswert, gleichzeitig einen COACH zu beauftragen. Das Verfahren kann bei Trennung und Scheidung durchaus auch bei einem Coach beginnen, gerade dann, wenn das Paar zuvor eine Therapie / Beratung in Anspruch genommen hat, um abzuklären, ob beide Partner zusammenbleiben oder sich trennen wollen.

Bei Konflikten wegen der KINDER oder bei KONFLIKTEN IN DER NACHSCHEIDUNGSPHASE (Umgang miteinander in Patchworkfamilien), wird in erster Linie ein COACH gefragt sein.

BEI WIRTSCHAFTSKONFLIKTEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN / PRIVATPERSONEN

einschließlich Konflikten in der Führungsspitze eines Unternehmens und zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern werden in erster Linie ANWÄLTE als Fürsprecher infrage kommen, die Beiziehung von COACHES kann sich als sehr hilfreich erweisen.

BEI KONFLIKTEN IN UNTERNEHMEN / ORGANISATIONEN WIRD ALS FÜRSPRECHER / COACH

am ehesten ausgewählt werden, wer innerbetriebliche Erfahrungen mitbringt: Vom Grundberuf her Unternehmensberater, Organisationsentwickler, Supervisor und Coach ist.
In jeder späteren Phase des Verfahrens kann sich herausstellen, dass ein Anwalt oder Coach als weiterer Fürsprecher herbeigezogen werden sollte: Dann ist immer noch Zeit.
Auch die - gemeinsame - BEAUFTRAGUNG VON SPEZIALISTEN erfolgt in der Regel erst im Laufe des Verfahrens: Wenn sich ihre Beteiligung als notwendig oder zumindest sinnreich herausstellt.

Das Zusammenwirken der professionell Beteiligten

Das Zusammenwirken der professionell Beteiligten ist gekennzeichnet durch mehrere Faktoren, die miteinander verschlüsselt sind:

Schutz der Offenheit des Verfahrens
Beendigung der Tätigkeit beim Scheitern der Verhandlungen


Alle Beteiligten beenden ihre Tätigkeit auch, wenn feststeht, dass wider Erwarten eine Einigung nicht erzielt werden kann. Das betrifft in erster Linie Anwälte. Im Verfahren der Cooperativen Praxis verpflichten sie sich demzufolge gegenseitig, dass Sie in einem nachfolgenden Gerichtsverfahren von den C.P.-Anwälten nicht vertreten werden (In der Fachsprache: Disqualifikationsklausel). Sie werden fragen: Ist das nicht umständlich? Die C.P.-Anwälte kennen doch den Sachverhalt bereits. Warum jetzt neue Anwälte beauftragen? Ja, es ist umständlich und gleichzeitig charakteristisch für C.P. aus zwei Gründen:
Da Sie die Entscheidung selbstverantwortlich treffen, brauchen Sie als Grundlage alle entscheidungserheblichen Informationen. Diese Offenheit untereinander braucht ihren Schutz, einen Vertrauensschutz, weil das Gerichtsverfahren von seinem Wesen her auch dazu dient, die Schwächen des „Gegners" auszunutzen. Wenn Sie oder Ihr Konfliktpartner sich also überlegen, Informationen einzubringen, die Sie vor Gericht nicht oder nicht so eingebracht hätten, weil Sie die Befürchtung haben müssten, dass diese gegen Sie verwandt würden, hätten Sie Scheu, sie in die C.P.-Verhandlungen einzubringen. Ihr Anwalt wäre andererseits von seinem Berufsethos her verpflichtet, im Gerichtsverfahren alles vorzutragen, was zu Ihren Gunsten spricht, auch unter Ausnutzung der Schwäche des „Gegners"; sonst stünde er in der Gefahr, von Ihnen schadensersatzpflichtig gemacht zu werden. Auch Ihr Anwalt würde demzufolge darauf achten, dass Sie in den Verhandlungen der Cooperativen Praxis nichts preisgeben, was Ihnen vor Gericht schaden könnte. Er würde Sie von vornherein insofern schützen wollen. Von sich aus würde er sich „rechtspositionsfähig" halten, d.h. darauf achten, im Gerichtsverfahren später alle Rechtspositionen in der beschriebenen Weise geltend machen zu können.

Zusammenfassend: Durch diese Regel wird die - notwendige - Offenheit im Verfahren der Cooperativen Praxis geschützt.

Keine Zeugenstellung

Aus den gleichen Gründen vereinbaren Sie auch, dass die professionell Beteiligten nicht als Zeugen in einem gerichtlichen Verfahren benannt werden.

Optimale Steuerung des Verfahrens durch das professionelle Team

Der garantierte Schutz nach außen ermöglicht es Ihnen, Ihre Fürsprecher und darüber hinaus alle professionell Beteiligten intern von der Schweigepflicht zu entbinden. Erst dadurch wird Ihren jeweiligen Fürsprechern der Raum geöffnet, gemeinsam das Verfahren und ihre Tätigkeit darin zu reflektieren und damit die Verfahrensweise optimal zu steuern, also den Weg, wie am besten vorgegangen wird, um Ihre jeweiligen Interessen zu wahren und zu einer wechselbezüglich fairen Einigung zu gelangen.
Durch diese miteinander verschlüsselten Faktoren wird DAS NEUE DES C.P.­ VERFAHRENS garantiert:
  • Die geschützte Offenheit untereinander
  • verbunden mit dem Fürsprecherprinzip
  • und die Reflexion des Verfahrens , namentlich ihrer jeweiligen Fürsprecher, in der Optimierung des phasenweise gegliederten Weges.
    Dies im Bewusstsein, dass Gestaltungsprozesse erfahrungsgemäß im Innehalten und ihrem reflexiven Umgang am ehesten gezielt gesteuert werden können.

Besonderheiten bei Trennung und Scheidung

Cooperative Praxis ist ursprünglich bei Trennung und Scheidung „erfunden" worden. Von dort her hat sie, ihrer prinzipiellen Vorteile entsprechend, ihren Siegeszug auf andere Konfliktfelder angetreten. Bei Trennung und Scheidung gibt es ein paar Besonderheiten:

Vertretung durch C.P.-Anwälte bei „einverständlicher Scheidung"

Sofern vor Gericht eine „einverständliche Scheidung" durchgeführt werden soll, also eine Einigung auf allen Feldern erfolgt ist, sind die Anwälte nicht gehindert, ihre Parteien auch vor Gericht zu vertreten. Die Vertretung wird vor allem nicht dadurch gehindert, dass das Gericht noch den Versorgungsausgleich von Amts wegen zu entscheiden hat.

Die Eltern haben in aller Regel den Wunsch, dass die Kinder so wenig als möglich Schaden nehmen. Dem entspricht es, wenn sie - trotz Trennung als Paar - besonderes Gewicht darauf legen, wie sie ihrer elterliche Verantwortung nach wie vor am besten gerecht werden können. Die Kinder haben durch die Trennung der Eltern einen Verlust zu bewältigen: Sie verlieren das gemeinsame Nest. Immer wieder brauchen sie in dieser Situation eine besondere Unterstützung.

Spezialisten (Kinderspezialisten) bei Trennung und Scheidung

Das kann ein KINDERSPEZIALIST übernehmen; dieser, von beiden Parteien beauftragt, ist neutral. Er stammt in der Regel aus dem psychosozialen Bereich und ist auf seine Arbeit mit Kindern spezialisiert. Er hört die Kinder an und gibt den Kindern - vor dem Hintergrund ihrer altersbedingten typischen Konfliktbewältigungsmuster - eine Stimme und bringt so deren Sorgen und Wünsche in das Verfahren ein. Das ist manchmal besonders hilfreich, weil die Eltern primär ihre eigene Problematik im Blick haben und es deshalb wichtig sein kann, die Aufmerksamkeit auf die Kinder zu lenken. Der Kinderexperte / die Kinderexpertin gibt den Eltern Orientierungshilfe, wie diese vorläufig am besten mit den Kindern in der Trennungsphase umgehen. Die Eltern können auf dieser Basis mit ihren Fürsprechern, vor allem mit den Coaches, einen möglichst angemessenen Betreuungsplan entwickeln.

Gerade bei Trennung und Scheidung kann es in finanz- und vermögensmäßig komplexen Gestaltungen sehr sinnreich sein, einen FINANZ- UND STEUERSPEZIALISTEN beizuziehen, vielfach auch einen SPEZIALISTEN für VERTRAGLICHE GESTALTUNGEN DES VERSORGUNGSAUSGLEICHES.

Cooperative Praxis

Sie haben einen Konflikt? Cooperative Praxis ist ein außergerichtliches Verfahren, in dem eine Einigung angestrebt wird. Hierauf ist alle Energie gerichtet, auch die aller professionell Beteiligten. Die Einigung ist getragen vom Verständnis der eigenen Sicht, der Sicht des Vertragspartners und der situativen Gegebenheiten, mit denen Sie sich auseinandersetzen müssen.
Hierbei haben Sie Fürsprecher an Ihrer Seite, sind also nie allein. Das sind Anwälte auf rechtlicher Ebene und/oder Coaches auf persönlicher Ebene, Sie werden also ganz persönlich, emotional, beziehungsorientiert, rechtlich und wirtschaftlich unterstützt ...

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